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Hessische Qualifizierungsoffensive – Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Hessen
Education, Skills Building and Training
Overview

Kurztext

Wenn Sie überbetriebliche Ausbildungslehrgänge oder andere Maßnahmen durchführen, die die Qualität der Erstausbildung verbessern und sie an die hohe fachliche Spezialisierung von Betrieben anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive bei der Durchführung Überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge (ÜAL), die die betriebliche Grund- und Fachbildung ergänzen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr),
  • Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr),
  • sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen, und Berufsorientierung nach den Vorgaben des Bundesprogramms

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Lehrgängen der Grundstufe bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei Lehrgängen der Fachstufe bis zu 50 Prozent der Bundesförderung für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie anerkannt sind und mitgefördert werden, beziehungsweise ein Drittel der Kosten je Teilnehmenden für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht anerkannt sind, sowie
  • für sonstige Maßnahmen abhängig von der Art des Vorhabens bis zu 50 Prozent oder bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei internatsmäßiger Unterbringung erhalten Sie eine Pauschale von EUR 8,50 pro Teilnehmerin/Teilnehmer und Tag.

Ihren Antrag richten Sie bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung Überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • die Hessischen Handwerkskammern und die Landesinnungsverbände,
  • die Hessischen Industrie- und Handelskammern,
  • die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände,
  • nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Bildungsträger und
  • sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft.

Zielgruppe der Lehrgänge und Ihrer anderen Maßnahmen sind

  • Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Hessen in der Grundstufe,
  • Auszubildende aus hessischen Ausbildungsbetrieben in der Fachstufe und
  • hessische Jugendliche, die an Maßnahmen der Berufsorientierung nach den Vorgaben des Bundesprogramms Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten teilnehmen.

Teilnehmende an Ihren Lehrgängen müssen an mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage anwesend sein.

Lehrgänge der Grundstufe müssen durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Wohnen anerkannt sein, landesweit gelten und innerhalb Hessens einheitlich angewandt werden.

Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Hessischen Qualifizierungsoffensive – Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen.

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19 July 2023