Gründungs- und Mittelstandsförderung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie Unternehmen in Hessen leistungs- und wettbewerbsfähiger machen wollen oder ein Unternehmen gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, als junges Unternehmen sowie als kleines oder mittleres Unternehmen.
Folgende Bereiche werden mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert:
- Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-ups,
- Beteiligung an Messen und Ausstellungen,
- Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen,
- Förderung von Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft,
- Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen,
- Digitalisierungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, als zinsgünstiges oder zinsfreies Darlehen oder in Form einer Beteiligung.
Die Höhe der Förderung ist von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme abhängig.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere Projektträger.
Die Gründungs- und Mittelstandsförderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen in ganz Hessen.
- Handelt es sich bei Ihrer Maßnahme um eine Maßnahme in den EFRE-Vorranggebieten, so wird diese vorrangig gefördert.
- Sie erhalten Ihre Zuwendung auf Grundlage des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben.
- Haben Sie Zugang zu anderen öffentlichen und privaten Finanzierungsmöglichkeiten, so müssen Sie diese in angemessenem und zumutbarem Maße nutzen.