Gründungs- und Mittelstandsförderung – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur digitalen Transformation der Produktions- und Arbeitsprozesse und zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei
- der Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Lieferbeziehungen sowie
- der Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 10.000.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 4.000 betragen.
Bitte bewerben Sie sich zu festgelegten Stichtagen für eine Antragstellung. Ihren Antrag richten Sie anschließend an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Fristen
Die 4 stichtagbezogenen Förderaufrufe für das Jahr 2023 sind beendet. Ab dem 1.1.2024 können Sie sich für eine Antragstellung in der kommenden Förderperiode 2024 bewerben.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der Europäischen Union) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es gelten die allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen) sowie die erstattungsfähige Umsatzsteuer.