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Gründungs- und Mittelstandsförderung – Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Hessen
Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Beratungen für Unternehmen zu Märkten im Ausland durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Unternehmen oder Gruppe von Unternehmen durch länderspezifische Marktberatungen sowie Workshops, Seminare und Veranstaltungen.

Sie erhalten die Förderung für Beratungen

  • zur firmenindividuellen Markterkundung,
  • für den Auf- oder Ausbau eines Exportmarktes,
  • zum Auf- oder Ausbau einer Präsenz vor Ort.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für länderspezifische Marktberatung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die Beratung von Unternehmen mit einer Betriebsstätte in einem Vorranggebiet des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent erhalten.

Bei Einzelberatungen können je beratenem Unternehmen und Kalenderjahr bis zu 5 Beratungstage gefördert werden. Hierfür erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von

  • bis zu EUR 600,00 je Beratungstag und beratenem Unternehmen und
  • EUR 650,00 bei Beratung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in einem Vorranggebiet des Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE),

maximal jedoch EUR 9.000 innerhalb von 3 Kalenderjahren.

Bei Gruppenberatungen beträgt der Zuschuss bis zu EUR 700,00 je Beratungstag.

Die Höhe der Förderung für Workshops , Seminare und Veranstaltungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung beträgt bis zu 50 Prozent, wenn zusätzlich Landesmittel eingesetzt werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • bei länderspezifischer Marktberatung die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern (ARGE), einzelne Kammern, Verbände sowie öffentliche oder private Institutionen,
  • bei Durchführung von Workshops, Seminaren und Veranstaltungen Kammern, Verbände und als öffentliche oder private Institution geltende Wirtschaftsförderungseinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Gruppenberatungen von kleinen und mittleren Unternehmen (nach Definition der EU) dieser Wirtschaftszweige:
    • produzierendes Gewerbe,
    • Handwerk, handwerksähnliche Betriebe und Unternehmen für Montagedienstleistungen,
    • Groß- und Einzelhandel sowie
    • Dienstleistungen und Freie Berufe.
  • Bei der Gruppenberatung müssen die Gruppen aus mindestens 3 Unternehmen bestehen.
  • Sie müssen Ihre Eignung für länderspezifische Marktberatung nachweisen. Das können Sie durch Qualifikationsnachweise (Zeugnisse), Benennung von Referenzkunden oder Vorlage ausgewählter Beratungsunterlagen tun.
  • Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, Workshops , Seminare und Veranstaltungen zugunsten von Unternehmen, die vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.

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04 November 2023