Gründungs- und Mittelstandsförderung – Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-Ups
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie Beratungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei
- Existenzgründungsberatungen,
- Unternehmensberatungen,
- zeitlich begrenzter Betreuung im Rahmen von Coachings und
- Check-ups, das sind zielgerichtete Unternehmensanalysen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Die Förderung ist für KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte in Hessen sowie für Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikationen gedacht.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt
- für Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen, Coaching und Check-ups bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 600,00 pro Beratungstagewerk, und für Existenzgründungsberatungen bezüglich einer bestehenden oder geplanten Betriebsstätte in einem EFRE-Vorranggebiet bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal EUR 650,00 pro Beratungstag,
- für Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation aus EFRE-Mitteln bis zu 50 Prozent, bei zusätzlichem Einsatz von Landesmitteln bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.
rechtliche Voraussetzungen
Für Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen, Coachings und Check-ups sind Kammern, Verbände und Institutionen antragsberechtigt.
Im Fall von Projekten zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts antragsberechtigt. Bei EFRE-kofinanzierten Vorhaben sind zudem Kammern, Verbände, Regionalmanagements sowie Institute antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder kleine beziehungsweise mittlere Unternehmen gemäß der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
- Die Beratung muss sich auf eine Betriebsstätte in Hessen beziehen.
- Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen, Projektsteuerung und gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten können nicht gefördert werden.
- Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.