Förderung von Computer- und Videospielen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie als hessisches Unternehmen oder Gründerin oder Gründer Vorhaben zur Konzeption, Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie als Unternehmen oder als Gründerin oder Gründer der Games branche bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen, vor allem von Serious Games . Das sind Spiele, die neben dem Spielen einen weiteren Zweck verfolgen und vor allem der Bildung, der Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit oder anderen erstrebenswerten Zielen (zum Beispiel Klimaschutz, Katastrophenschutz, Personalrekrutierung, Stadtplanung) dienen.
Sie erhalten die Förderung für die Erstellung von
- marktfähigen Konzepten zur Produktion oder Vermarktung von Computerspielen und
- mindestens einem spielbaren Level oder Modul eines Computerspiels.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal EUR 50.000.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 20.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Den Antrag können Sie zu bestimmten Fristen einreichen, nachdem ein Förderaufruf auf den Internetseiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen veröffentlicht wurde.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, und Gründerinnen und Gründer der Computerspielbranche, die ihren Sitz in Hessen haben.
- Sie müssen Ihre fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und -herstellung nachweisen, beispielsweise durch Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen. Das können zum Beispiel Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen sein.
Sie erhalten keine Förderung für
- Vorhaben, die ein Computer- oder Videospiel erwarten lassen, das gegen das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Hessen oder andere einschlägige Gesetze verstößt, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzt oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellt,
- bereits produzierte Spiele.