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Förderung kommunaler Investitionen zur Revitalisierung von Siedlungsbereichen einschließlich Förderung der lokalen Ökonomie in Hessen (IWB-EFRE-Pr

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

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Summary
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Public sector
Hessen
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Stadtentwicklungsvorhaben, die die nationalen Städtebauförderprogramme ergänzen.

Sie erhalten die Förderung in 2 Maßnahmenlinien:

  • Kommunale Investitionen zur Revitalisierung von Siedlungsbereichen,
  • Förderung der lokalen Ökonomie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses aus EFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Im Lokale-Ökonomie-Programm müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 250.000 betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach einer Informationsphase, in der der Förderaufruf bekannt gemacht wird, werden in der Auswahlphase zunächst die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte und anschließend der Antrag geprüft.

Richten Sie Ihren Antrag dann mit den erforderlichen Unterlagen elektronisch über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Informationen erteilt auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • im Fall von kommunalen Investitionen zur Revitalisierung von Siedlungsbereichen hessische Städte und Gemeinden und
  • für Vorhaben der lokalen Ökonomie hessische Städte und Gemeinden, die entweder Ober- oder Mittelzentrum sind und/oder in ein Programm der nationalen Städtebauförderung oder in das INGEplus-Programm des Landes Hessen aufgenommen worden sind, sowie nachrangig auch hessische Gemeinden der Dorfentwicklung mit einem integrierten kommunalen Entwicklungskonzept der Dorfentwicklung (IKEK) für den Kernort.

Die Zuwendungsempfänger können die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung an Dritte weiterleiten.

Sie müssen ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit einem querschnittsorientierten Handlungsansatz vorlegen, das bei Aufnahme in ein nationales Städtebauförderprogramm gebilligt wurde.

Ihr Eigenanteil muss bei Förderung kommunaler Investitionen mindestens 15 Prozent und bei Lokale-Ökonomie-Projekten mindestens 10 Prozent betragen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Großprojekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von mehr als EUR 50 Millionen beziehungsweise EUR 75 Millionen bei Verkehr- und Netzinfrastrukturmaßnahmen.

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03 August 2023