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Förderung der regionalen Entwicklung

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Hessen
Community Development Employment Organizational Support and Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Landesteile, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen, bei der Bewältigung des Strukturwandels.

Sie werden dabei unterstützt, wenn Sie Arbeitsplätze bereitstellen sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturen einschließlich der touristischen Infrastruktur ausbauen.

Sie erhalten Förderungen für

  • gewerbliche Investitionen,
  • integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte,
  • Regionalmanagement und Regionalbudget,
  • regionale Innovationscluster,
  • kommunale Investitionen,
  • Gründerzentren,
  • Tourismus.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.

Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen je nach Vorhaben:

  • Einzelpersonen,
  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände,
  • Kreise,
  • Regionalforen,
  • Zweckverbände,
  • Regionalmanagementgesellschaften,
  • Clustermanagement-Organisationen und
  • andere Projektträger.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für Vorhaben, die aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert werden, gelten zusätzlich die in dem jeweiligen Rahmenplan festgelegten Regelungen über Voraussetzung, Art und Intensität der Förderung.
  • Für die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gelten besondere Voraussetzungen.
  • Als Unternehmen müssen Sie zum Zeitpunkt der Gewährung der staatlichen Finanzierungshilfe Ihre zu fördernde Betriebsstätte und Ihren steuerlichen Sitz im Land Hessen haben.
  • Sie erhalten nur dann Zuschüsse, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 12.500 und die Zuschüsse mindestens EUR 5.000 betragen.
  • Bei investiven Projekten müssen Sie die zweckentsprechende Nutzung für einen angemessen langen Zeitraum sicherstellen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen.
  • Sie müssen die soziale und ökologische Verträglichkeit Ihres Projekts sowie die Beachtung der Chancengleichheit von Männern und Frauen gewährleisten.
  • Sie müssen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans beachten.
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04 November 2023