Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen in Clusternetzwerken stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen fördert Sie bei der Bildung von Kooperationen (Clusternetzwerke) von Unternehmen und Institutionen. Diese Unternehmen und Institutionen arbeiten entlang einer Wertschöpfungskette oder innerhalb einer Branche in räumlicher Nähe zusammen und sind voneinander unabhängig.
Sie erhalten die Förderung für 4 Phasen der Entwicklung von Clusternetzwerken:
- Vorbereitungsphase,
- Aufbauphase,
- Verstetigungsphase,
- Weiterentwicklungsphase (ausgewählte innovative Vorhaben).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für die Vorbereitungsphase bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 25.000,
- für die Aufbau- und die Verstetigungsphase bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jeweils EUR 700.000 EUR bei einer Projektlaufzeit von jeweils bis zu 36 Monaten,
- für die Weiterentwicklungsphase bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jeweils Ausgaben in Höhe von EUR 100.000 bei einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten, ausnahmsweise auch bis zu 48 Monaten.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über das Antragsportal der WIBank einreichen.
Für die Förderung der Weiterentwicklungsphase von Clusternetzwerken gibt es thematische Aufrufe.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für die Vorbereitungsphase wirtschaftsnahe Einrichtungen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Aufbau eines Clusternetzwerkes beabsichtigen,
- für die weiteren Phasen die Clustermanagement-Organisationen eines Clusternetzwerks.
Clustermanagement-Organisationen können rechtsfähige Clusternetzwerke, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen und rechtsfähige Forschungs- und Anwendungseinrichtungen sein, wenn sie das Clusternetzwerk betreiben.
Mitglieder von Clusternetzwerken können Sie zum Beispiel als Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule oder sonstige regionale Akteurin oder sonstiger regionaler Akteur sein.
Die Förderung von regionale Innovationsclustern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Besonders gefördert werden Clusternetzwerke, deren überwiegender Teil der Mitglieder ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung hat oder deren Clustermanagement-Organisation ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einem dieser Gebiete hat.
- Für die jeweiligen Entwicklungsphasen der Clusternetzwerke müssen Sie die besonderen Voraussetzungen beachten.
- Betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.