Förderung der regionalen Entwicklung – Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie innovative regionale Konzepte zu strukturverbessernden Maßnahmen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen fördert Sie als Regionalforum, Zweckverband oder Regionalmanagementgesellschaft, wenn Sie integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte erarbeiten, fortschreiben, modernisieren und aktualisieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
In einer Region erhalten Sie die Förderung für 1 Konzept jeweils nur einmal innerhalb von 8 Jahren.
Falls Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert werden, beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können den Antrag auch elektronisch über das Antragsportal einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften.
Die Förderung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Besonders gefördert werden Maßnahmen in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.
- Die integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepte müssen eigenverantwortlich von Regionalforen erarbeitet werden, in denen unterschiedliche regionale Akteure, zum Beispiel aus Kommunen, Kammern und Verbänden, zusammenarbeiten.
- In Ihrem Innovations- und Entwicklungskonzept müssen Sie vorhandene Konzepte integrieren und den ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt berücksichtigen.
- Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.