Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie ein Vorhaben zur Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen in Hessen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen fördert Sie mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Vorhaben, durch die bestehende Breitbandinfrastrukturen weiterentwickelt und gigabitfähige Infrastrukturen geschaffen werden.
Sie erhalten die Förderung in den Programmbereichen
- Gigabitversorgung ländlicher Räume (ELER-Förderung),
- Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK-Förderung),
- NGA-Versorgung in Gewerbegebieten (GRW-Förderung),
- Studien, Konzepte und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau,
- regionale Breitbandberatungsstellen, hessenweite GigaMaP-Beratungsstelle und Breitbandbüro Hessen,
- Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau,
- erstmalige Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen (Digitale Dorflinde).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Vorhaben im Programmbereich „Gigabitversorgung ländlicher Räume“ bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Vorhaben der Breitbandversorgung ländlicher Räume bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Vorhaben der NGA-Versorgung in Gewerbegebieten bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Studien, Konzepte und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- regionale Breitbandberatungsstellen, die hessenweite GigaMaP-Beratungsstelle und das Breitbandbüro Hessen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- den Gigabitinfrastrukturausbau aus Landesmitteln bis zu 90 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben (bei einer möglichen Kofinanzierung von Mitteln des Bundes und der Europäischen Union mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 Prozent des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen),
- die erstmalige Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 (je EUR 1.500 für bis zu 40 WLAN-Hotspots).
Als hessische Breitbandinfrastrukturgesellschaft können Sie außerdem ein Darlehen in Höhe Ihres Eigenanteils erhalten.
Anträge richten Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Auskünfte erhalten Sie auch bei der Hessischen Staatskanzlei, Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise und andere Gebietskörperschaften,
- privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft befinden,
- regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften, Industrie- und Handelskammern,
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie
- natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei investiven Projekten müssen Sie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen von normalerweise 7 Jahren beziehungsweise 15 Jahren bei Infrastrukturinvestitionen einhalten.
- Sie müssen die ELER-Zuwendungsvoraussetzungen sowie die geltenden GAK- und GRW-Bestimmungen beachten.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.