Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie in Hessen nachhaltig, umweltverträglich und effizient vorhandene Biomassepotenziale nutzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Investitionen und nichtinvestiven Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der energetischen und stofflichen Biomassenutzung. Grundlage für die Förderung ist das Hessische Energiegesetz.
Sie erhalten die Förderung für
- Biomassefeuerungsanlagen,
- Nahwärmenetze,
- Umsetzungskonzepte,
- Informationsmaterialien, Schulungs-, Beratungs- und Informationsveranstaltungen,
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie
- sonstige Projekte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen im Einzelfall mindestens EUR 2.400 betragen.
Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung von Biomasseförderungsanlagen und Nahwärmenetzen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Anträge in den anderen Förderbereichen dieses Programms stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Vereinigungen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften.
Als Unternehmen erhalten Sie nur eine Förderung, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU handelt.
Im Fall von Anlagen, die bei den Antragsberechtigten errichtet werden sollen, sind auch Energiedienstleister (Kontraktoren) antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben grundsätzlich in Hessen durchführen, es sei denn, es liegt ein besonderes Landesinteresse an Maßnahmen außerhalb Hessens vor.
- Beantragen Sie die Förderung von Nahwärmenetzen, so muss die Gesamtlänge eines Netzes mindestens 50 Meter betragen.