Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie Projekte durchführen möchten, die ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf dabei unterstützen, eine betriebliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei Vorhaben, die als Gesamtkonzept von systematisch miteinandern verknüpften Maßnahmen ausbildungsinteressierte Personen in Hessen mit erhöhtem Sprachförderbedarf in Ausbildung integrieren und bis zum Erwerb eines Berufsabschlusses begleiten.
Sie erhalten die Förderung für Projekte, die als Förderkette aufeinander aufbauen und aus folgenden Phasen bestehen:
- Berufsorientierung mit Erprobung in mindestens 3 Berufsfeldern (4 Monate plus 2 Monate optionales Praktikum),
- Einstiegsqualifizierung (ergänzt die betriebliche Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III) und
- Ausbildungsbegleitung während einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) ergänzend zur betrieblichen Ausbildungspraxis und zum Berufsschulbesuch.
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Programmkoordinierung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und der einzelnen Programmphase und wird als Standardeinheitskostensatz (SEK) pro Personalstelle und Teilnehmerin und Teilnehmer je Monat festgelegt (Förderpauschale).
Die Höhe des Zuschusses für Programmkoordinierung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihres Vorhabens sind Personen mit Hauptwohnsitz in Hessen mit besonderem Sprachförderbedarf.
- Innerhalb des Programms müssen Sie nahtlose Förderübergänge und Anschlussförderungen sowie hessenweite Teilnahmemöglichkeiten gewährleisten.
- Die Fördermaßnahmen sind in Hauptverantwortung durch eine Antragstellerin oder einen Antragsteller mit Sitz in Hessen durchzuführen und zu koordinieren. Sie können die Maßnahmen in Kooperation mit Dritten durchführen.
- Sie müssen in die Programmphasen durchgängig Elemente der berufsbezogenen Sprachförderung, Lernunterstützung, Integrationsunterstützung und sozialpädagogischen Begleitung integrieren.
- Die Programmkoordinierung muss folgende Aufagen übernehmen: Steuerung der Durchführungsprojekte, Qualitätsmanagement (Sicherung eines einheitlichen Qualitätsstandards an allen Standorten), Zusammenarbeit mit dem Steuerkreis auf Landesebene, Netzwerkarbeit auf Landesebene, Monitoring und Berichterstattung, Betreiben einer Telefonhotline, Betreiben einer Internetseite für das Programm, Marketing (Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben) sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
- Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.