Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei Projekten, die Beiträge zur qualitativen Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Themenbereichen erbringen, die in besonderem Landesinteresse liegen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss sich einem akuten Problem auf dem Ausbildungsmarkt oder einem aktuellen Thema der Aus- oder Weiterbildung widmen, das kann beispielsweise sein:
- ein innovatives Projekt, das sich mit Fragen der Digitalisierung oder Nachhaltigkeit beschäftigt,
- ein Projekt, das sich besonderen Zielgruppen im Rahmen der beruflichen Bildung und Orientierung widmet, deren Leistungsniveau angehoben und deren berufliche Entwicklung gefördert werden soll.
- Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.