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Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Hessen
Education, Skills Building and Training
Overview

Kurztext

Wenn Sie überbetriebliche Ausbildungslehrgänge oder andere Maßnahmen durchführen, die die Qualität der Erstausbildung verbessern und sie an die hohe fachliche Spezialisierung von Betrieben anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Durchführung Überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge (ÜAL), die die betriebliche Grund- und Fachbildung ergänzen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr),
  • Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr),
  • sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen, und Berufsorientierung nach den Vorgaben des Bundesprogramms.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Lehrgängen der Grundstufe bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei Lehrgängen der Fachstufe bis zu 50 Prozent der Bundesförderung für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie anerkannt sind und mitgefördert werden, beziehungsweise ein Drittel der Kosten je Teilnehmenden für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht anerkannt sind, sowie
  • für sonstige Maßnahmen abhängig von der Art des Vorhabens bis zu 50 Prozent oder bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei internatsmäßiger Unterbringung erhalten Sie eine Pauschale von EUR 8,50 pro Teilnehmerin und Teilnehmer und Tag.

Ihren Antrag richten Sie bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • die Hessischen Handwerkskammern und die Landesinnungsverbände,
  • die Hessischen Industrie- und Handelskammern,
  • die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände,
  • nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Bildungsträger und
  • sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe der Lehrgänge und Ihrer anderen Maßnahmen sind
    • Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Hessen in der Grundstufe und in der Fachstufe bei Lehrgängen, die vom zuständigen Bundesministerium nicht anerkannt sind,
    • Auszubildende aus hessischen Ausbildungsbetrieben in der Fachstufe und
    • hessische Jugendliche, die an Maßnahmen der Berufsorientierung nach den Vorgaben des Berufsorientierungsprogramm (BOP) des Bundes teilnehmen.
  • Lehrgänge müssen vom zuständigen Ministerium anerkannt sein, Lehrgänge der Grundstufe sollen außerdem landesweit gelten und innerhalb Hessens einheitlich angewandt werden.
  • Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.
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04 November 2023