ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Modellprojekte und regionale Kooperation
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie innovative Projekte in der Aus- und Weiterbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen zur Entwicklung und Erprobung innovativer Wege in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für
- Modellprojekte zur Stärkung von Innovation und Qualitätsentwicklung in Themenbereichen, die in besonderem Landesinteresse liegen, und
- Aktivitäten zur Optimierung der Zusammenarbeit in der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule-Beruf – (OloV)-Regionen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Modellprojekte bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und
- für Aktivitäten zur Optimierung der Zusammenarbeit in der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule-Beruf bis zu EUR 24.000 pro Jahr.
Nachdem für das Programm ein Förderaufruf veröffentlicht wurde, stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Projekte, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen geeignet sein, zur Anpassung der beruflichen Bildung an Veränderungen der Arbeitswelt beizutragen.
- Sie müssen für das von Ihnen eingesetzte Projektpersonal die Einhaltung der Tätigkeitsanforderungen und der Qualifikationsnachweise nachweisen.