Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+)
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zum Erwerb berufsbezogener Deutschkenntnisse umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei qualitativ hochwertigen berufsqualifizierenden Sprachfördermaßnahmen für Personen mit Bedarf an berufssprachlicher Deutsch-Förderung als Ergänzung zu Qualifizierungsmaßnahmen von Jobcentern, Arbeitsagenturen oder anderen Vorhaben im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in 3 Qualitätsstufen:
- Qualitätsstufe 1: Einstieg,
- Qualitätsstufe 2: Vertiefung,
- Qualitätsstufe 3: Exzellenz.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.
Nachdem für das Programm ein Förderaufruf veröffentlicht wurde, stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen, Zusammenschlüsse von hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten, Träger der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung sowie SGB-II-Träger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erwachsene mit Erstwohnsitz in Hessen, darunter insbesondere Langzeitarbeitslose, Un- und Angelernte sowie Personen mit multiplen Problemlagen, außerdem benachteiligte junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf.
- Zu fördernde Personen müssen einen Bedarf an berufssprachlicher Deutsch-Förderung aufweisen.