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Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Website zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

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Summary
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For profit
Public sector
Germany
Arts, Culture and Heritage Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie Veranstaltungen im kulturellen Bereich durchführen und diese nach den Beschränkungen durch die Corona-Pandemie wieder aufnehmen wollen, können Sie Unterstützung aus dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen erhalten.

Volltext

Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Veranstalterinnen und Veranstaltern aller kulturellen Bereiche soll es ermöglicht werden, Veranstaltungen wieder aufzunehmen und zu planen.

Die Förderung besteht aus zwei Säulen:

  • Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen mit bis zu 500 beziehungsweise bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern, wenn wegen Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder weniger Tickets (maximal 80 Prozent) verkauft werden können. Die Wirtschaftlichkeitshilfe kann für Veranstaltungen zwischen dem 1.7.2021 und dem 31.12.2022 beantragt werden.
  • Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen. Das sind Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Bei Corona-bedingten Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen wird der größte Teil der Ausfallkosten übernommen. Bei Verschärfung der Pandemie-bedingten Vorschriften ist eine Ausfallabsicherung auch für Veranstaltungen mit weniger als 2.000 Besucherinnen und Besuchern möglich. Die Ausfallabsicherung kann für Veranstaltungen zwischen dem 1.9.2021 und dem 31.12.2022 beantragt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Wirtschaftlichkeitshilfe: Für jedes verkaufte Ticket erhalten Veranstalterinnen und Veranstalter den Ticketpreis noch einmal als Zuschuss, im Juli 2021 für bis zu 500 verkaufte Tickets, ab August 2021 für bis zu 1.000 verkaufte Tickets. Liegt die Zahl der Teilnehmenden bei höchstens 25 Prozent der Maximalauslastung, wird der Ticketpreis verdreifacht. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 100.000 je Kulturveranstaltung. Für Veranstaltungen, die regulär am selben Veranstaltungsort wiederholt werden, gelten gesonderte Regelungen.
  • Die Höhe der Ausfallabsicherung beträgt 90 Prozent der entstandenen Ausfallkosten, maximal EUR 8 Millionen pro Veranstaltung. Im Fall von Veranstaltungen mit weniger als 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die abgesagt werden müssen, beträgt die Höhe der Ausfallabsicherung 50 Prozent der nachgewiesenen veranstaltungsbezogenen Kosten.

Für die Antragstellung registrieren Sie sich zunächst auf der Webseite des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen. Dazu nutzen Sie das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat. Die Registrierung ist seit dem 15.6.2021 möglich. Die Verwaltung und Abwicklung erfolgt durch die Länder.

  • Wirtschaftlichkeitshilfe:
    • Sie stellen Ihren Antrag spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Kulturveranstaltung oder ihrer Absage. Nach spätestens 2 Wochen zeigen Sie an, ob Ihre Registrierung in einen Antrag überführt wird oder nicht.
    • Anträge für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen können Sie seit dem 1.7.2021 stellen. Anträge für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen sind seit dem 1.8.2021 möglich.
  • Ausfallabsicherung:
    • Sie melden den Schadensfall spätestens 2 Wochen nach dem Termin der Veranstaltung. Den Antrag stellen Sie normalerweise spätestens nach 8 Wochen.
    • Anträge können Sie für seit dem 1.9.2021 durchgeführte Veranstaltungen stellen.
Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft können nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden und es müssen Tickets verkauft werden.
  • Es muss sich um eine Kulturveranstaltung handeln, das sind zum Beispiel Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals , Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts , Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen.

Keine Förderung erhalten

  • Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten oder ihres Wirtschaftszweigs gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von einer Förderung ausgeschlossen sind,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit/Unvereinbarkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind, sowie
  • Unternehmen, die am 31.12.2019 Unternehmen in Schwierigkeiten waren.
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All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
20 April 2023