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Methoden der Künstlichen Intelligenz als Instrument der Biodiversitätsforschung

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) als Instrument der Biodiversitätsforschung erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum nutzenbringenden Einsatz von KI und Digitalisierung in den Bereich der Biodiversitätsforschung.

Das BMBF fördert Projekte in 2 aufeinander aufbauenden Phasen:

  • Konzeptphase (Phase 1): In der 1. Phase erarbeiten Sie einen geeigneten Projektverbund mit konkreten Fragestellungen, Projektdesign und Arbeitsplan. Ergebnis der 1. Phase ist eine detaillierte Vorhabenbeschreibung für einen Antrag für die 2. Phase.
  • Umsetzungsphase (Phase 2 – Konzeptrealisierung): Die in der 1. Phase entwickelten Konzepte können nach Auswahl in der 2. Phase durchgeführt werden. In der 2. Phase werden Forschung sowie Umsetzung der Ergebnisse entsprechend dem eingereichten Arbeits- und Meilensteinplan umgesetzt.

Mit Ihrem Projekt müssen Sie folgende Themenschwerpunkte beziehungsweise 3 Anwendungsfelder adressieren:

  • Netzwerkanalysen und Zeitreihen,
  • Modellierung/Monitoring,
  • Datengrundlage – Datenbanken zu Monitoring/Digitalisierung.

Zusätzlich zu den Anwendungsfeldern berücksichtigen Sie folgende Themen von übergreifendem Charakter:

  • Integration von Citizen Science,
  • Gamification-Ansätze oder andere Strategien, mit denen Einzelpersonen dabei unterstützt werden, den Schutz der Biodiversität bei ihrem individuellen Handeln verstärkt zu berücksichtigen,
  • Entwicklung von KI-Apps zu direkten Einbindung der Bevölkerung, beispielsweise indem sie sowohl bei der Sammlung als auch bei der Analyse von Exponaten hilft,
  • Skalierbarkeit und Generalisierbarkeit der KI-Anwendungen,
  • Datenerhebung nach den FAIR-Prinzipien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für die Konzepterstellung in Phase 1 erhalten Sie den Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 12 Monaten und für Phase 2 für bis zu 3 Jahre.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtungen können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Sie erhalten in der Phase 1 maximal EUR 100.000 je Projekt.

Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Förderantrag reichen Sie bei der VDI/VDE Innovation und Technik GmbH ein. Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .

Eligibility

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 6.4.2023.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • in der Phase 1
    • Hochschulen und
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • und zusätzlich auch in der Phase 2
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
    • Einrichtungen der Kommunen und Länder,
    • gesellschaftliche Organisationen wie beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie binden Praxispartnerinnen und Praxispartner ein. Diese nehmen nach Möglichkeit eine tragende Rolle als Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger mit eigenen Arbeitspaketen in Phase 2 ein.
  • Sie legen Phase 1 insgesamt so an, dass eine weitere Verwertung der erreichten Ergebnisse auch im Fall einer Nichtweiterförderung erfolgt.
  • Sie unterstützen in Phase 2 den Know-how-Transfer von KI/Digitalisierungs-Methoden in die Biodiversitätsforschung und weisen Expertise zu KI/Digitalisierung und Biodiversitätsforschung im Verbund auf.
  • Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden und integrativen Maßnahmen der Koordinierungsstelle der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt und erklären dies bei Antragstellung.
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20 April 2023