KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren/High Performance Computing
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen in den Technologiefeldern Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche Vorhaben in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing . Ihr Vorhaben kann als technologieübergreifendes und anwendungsbezogenes, industriegeführtes Forschungsvorhaben gefördert werden und auch als vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben. Ihr Vorhaben muss für die zukünftige Positionierung beteiligter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)am Markt von Bedeutung sein.
Das BMBF fördert
- Einzelvorhaben Ihres KMU sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften.
Mögliche Anwendungsfelder sind
- Maschinen- und Anlagenbau,
- Automatisierungstechnik,
- Elektroindustrie,
- IKT-Wirtschaft,
- Medizintechnik,
- Energietechnik,
- Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens sowie
- das Hoch- und Höchstleistungsrechnen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger einreichen.
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
- mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionen,
- Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- An Ihrem Projekt müssen ein oder mehrere KMU beteiligt sein.
- Ihr Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und übertrifft den Stand der Technik deutlich.
- Die Ergebnisse verwerten Sie vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.
- Verbundvorhaben müssen durch ein KMU initiiert und koordiniert werden.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.