IT-Sicherheit – Post-Quanten-Kryptografie in die Anwendung bringen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Kurztext
Wenn Sie an Projekten zur Anwendung der Post-Quanten-Kryptografie arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Projekte zur Erforschung der Grundlagen und Anwendungen zu kryptografischen Verfahren, Methoden und Werkzeugen, die Datenschutz und IT-Sicherheit in einer Zukunft mit Quantencomputern ermöglichen.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte zu beispielsweise folgenden Themenfeldern:
- Arbeiten zu theoretischen und methodischen Grundlagen der PQK sowie zur Quantenkryptoanalyse, beispielsweise
- PQK Public-Key-Infrastructure Algorithmen und Primitiven,
- Sicherheit gängiger pre-quantum und PQK-Verfahren im Kontext aktueller Quantencomputer,
- Untersuchung von Angriffsmethoden auf PQK-Verfahren mit dem Ziel einer systematischen Bewertung des klassischen Sicherheitslevels,
- Möglichkeiten der Quantenkryptoanalyse über den Shor- und Grover-Algorithmus hinaus und erforderliche Gegenmaßnahmen,
- angewandte Forschung zur Verwendung von PQK-Verfahren auf allen Ebenen, beispielsweise
- Weiterentwicklung existierender Verfahren zum Schutz von Daten in Netzwerken und an Speicherorten,
- effiziente Implementierung der von der NIST ausgewählten Verfahren in verschiedenen Anwendungsbereichen, beispielsweise IoT, Automotive, ICT, Edge Computing ,
- Untersuchungen zum Einsatz von PQK Primitiven in bestehenden Protokollen, beispielsweise TLS, SSH, MACsec, Zigbee, MQTT oder OPC,
- Umsetzung von PQK in Open-Source-Bausteinen und -Systemen, beispielsweise OpenSSL oder BouncyCastle ,
- Verfahren, Methoden und Bausteine zur Ermöglichung von Kryptoagilität, beispielsweise
- Software-Update-fähige Beschleunigungskonzepte (Rechenschritte, Rechenoperationen) und Hardwarebeschleunigung für PQK auf FPGAs,
- Gewährleistung von Chain-of-Trust für IT-Systeme, beispielsweise zu Firmware-Updates, Secure Boot , Zertifikatsverwaltung und einer robusten Kombination von kryptografischen Verfahren).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 40 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtungen können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der VDI/VDE Innovation und Technik GmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Ihre Projektskizze reichen Sie bitte bis zum 17.3.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- andere Institutionen, die Forschung betreiben,
- Kommunen und deren Einrichtungen,
- Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet und übertrifft den Stand von Wissenschaft Technik deutlich.
- Sie besitzen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.