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Invest BW – Innovation II

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
R&D and Higher Education
Baden-Württemberg
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie ein Forschungs- und Innovationsvorhaben zur Erschließung neuer Marktfelder in den Zukunftstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnischen Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse, datenbasierte Dienstleistungen (sogenannte Smart Services ) und Service -Plattformen ausgerichtet sind.

Sie bekommen die Förderung als einzelnes Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder Hochschulen für Vorhaben, die folgende Zukunftstechnologien und -felder im Fokus haben:

  • künstliche Intelligenz,
  • Quantentechnologien,
  • Gesundheitstechnologien,
  • biointelligente Systeme,
  • innovative Mobilitätssysteme,
  • CO2-neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher,
  • Klimaschutz,
  • Ressourceneffizienz,
  • Gesundheitsdienstleistungen oder
  • Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Unternehmen je nach Unternehmensgröße zwischen 15 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 1 Million je Einzelvorhaben beziehungsweise EUR 3 Millionen je Verbundvorhaben,
  • Forschungseinrichtungen in begründeten Fällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 1 Million.

Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 20.000 betragen (Bagatellgrenze).

In der Innovationsförderung werden regelmäßig technologie-, branchen- und themenoffene oder missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben, die jeweils quartalsweise mit Einreichungsfristen veröffentlicht werden.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens im Rahmen des jeweils aktuellen Förderaufrufs beim zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, wenn sie ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, sowie
  • bei Verbundvorhaben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • In einem Verbundvorhaben müssen
    • mehrere Unternehmen beziehungsweise Unternehmen und Forschungseinrichtungen eng zusammenarbeiten,
    • mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren und anteilig innovative Leistungen erbringen,
    • die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemeinsam verwerten.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie führen das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen und überwiegend in Baden-Württemberg durch.
  • Ihre Bonität ist ausreichend, um das Projekt durchzuführen.
  • Sie verfügen über ausreichend entsprechend qualifiziertes Personal, das notwendige spezifische Fachwissen beziehungsweis das technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens.
  • Ihr Vorhaben muss
    • die vorgegebenen Förderprioritäten beziehungsweise -kriterien erfüllen,
    • bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Sie bekommen keine Förderung, wenn Sie

  • bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben,
  • ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung in Schwierigkeiten im Sinne der EU sind; Sie können die Förderung doch bekommen, wenn Sie zum 31.12.2019 kein sogenanntes Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2021 zu einem sogenannten Unternehmen in Schwierigkeiten wurden,
  • ein Unternehmen sind, an dem juristische Personen des öffentlichen Rechts zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sind, sowie
  • ein Vorhaben planen, das ganz oder teilweise im Auftrag von Dritten durchgeführt wird.
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04 November 2023