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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie an innovativen Geschäftsideen oder Pionierlösungen arbeiten, die neuartige Problemlösungen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Ihren Innovationsaktivitäten in Deutschland, die den Fokus auf nichttechnische Neuerungen beispielsweise im digitalen, kreativwirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Bereich legen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Projektformen:

  • Machbarkeitsprojekte: experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests,
  • Marktreifeprojekte: komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 12 Monate (Machbarkeitsprojekte) oder bis zu 24 Monate (Marktreifeprojekte).

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Projekts und der Größe Ihres Unternehmens ab.

Für Machbarkeitsprojekte erhalten

  • gemeinnützige Unternehmen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • Kleinstunternehmen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • kleine Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten und
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Für Marktreifeprojekte erhalten

  • gemeinnützige Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • Kleinstunternehmen bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten und
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die maximale Förderhöhe beträgt

  • für Machbarkeitsprojekte bis zu EUR 80.000,
  • für Marktreifeprojekte bis zu EUR 330.000,
  • für Forschungseinrichtungen und Hochschulen maximal EUR 180.000.

Zur Umsetzung des Programms werden Bekanntmachungen zu thematischen Schwerpunkten veröffentlicht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt sind vor Beginn des Vorhabens Teilnahmeanträge über die Plattform positron:s bei dem vom BMWK beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einzureichen.

Eligibility

Fristen

Ihren Teilnahmeantrag für den 1. Förderaufruf „Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen“ reichen Sie bitte bis zum 8.11.2023, 15:00 Uhr ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • gemeinnützige KMU nach steuerrechtlicher Definition und gemäß KMU-Definition der EU, die unternehmerisch wirtschaftlich tätig sind,
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • Handwerkerinnen und Handwerker,
  • andere Selbstständige,
  • Neugründende, die bei Förderbeginn das Unternehmen in Deutschland führen, das das Projekt umsetzt,
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Unternehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Problemlösung ist neuartig, etwa ein bislang nicht existierendes Servicekonzept oder Geschäftsmodell.
  • Ihr Projekt hat auch im internationalen Vergleich Neuigkeitswert.
  • Ihr Projekt kann ohne Förderung nicht oder nur mit Zeitverzögerung und in bedeutend geringerem Umfang realisiert werden.

Keine Förderung erhalten

  • Projekte mit routinemäßigen Anpassungsarbeiten, die Aufträge Dritter abarbeiten, oder die in anderen Förderprogrammen unterstützt werden,
  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind,
  • Unternehmen, die im Jahr vor Ablauf der Antragsfrist bereits eine Bewilligung für ein IGP-Projekt hatten,
  • Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung erfüllen.
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04 November 2023