Innovationen im breitbandigen Digitalfunk BOS
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Kurztext
Wenn Sie zu Innovationen im breitbandigen Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie bei der Erforschung und Entwicklung des zukünftigen einsatzkritischen Netzes der BOS in Deutschland.
Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte. Das BMI hat 5 Interessensgebiete vorgesehen:
- App-, Endgeräte- und Teilnehmermanagement,
- Device-to-Device (D2D)-Kommunikation als Ersatz beziehungsweise Alternative für TETRA Direct Mode Operation (DMO),
- einsatzunterstützende Applikationen,
- Leitstellen, Smart Devices und sonstige Endgeräte,
- Netzbetrieb, -zugänge, -übergänge und Interworking .
Es sind auch weitere Schwerpunkte mit hoher Relevanz zur Realisierung des breitbandigen Digitalfunk BOS möglich.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis spätestens 30.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- öffentliche beziehungsweise kommunale Unternehmen,
- Vereine,
- Verbände,
- Gebietskörperschaften,
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
- Universitäten,
- Hochschulen und
- Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Vorhaben weist ein wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko auf und Sie können die Notwendigkeit staatlicher Förderung für das Vorhaben begründen.
- Sie haben einen Verwertungsplan vorgesehen, inklusive Beitrag zur Stärkung der technologischen Souveränität.
- Sie haben mit Ihrem Vorhaben vor Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen.
- Sie werden mit dem Projektträger zusammenarbeiten.
- Sie nehmen an Vernetzungstreffen sowie der Abschlussveranstaltung teil.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.