Gesundheitsforschung – GO-Bio initial
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Kurztext
Wenn Sie frühe lebenswissenschaftliche Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, identifizieren und weiterentwickeln, können Sie einen unter bestimmten Voraussetzungen einen erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen. Die Projekte können von der konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen reichen. Vorzugsweise werden Projekte aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge unterstützt.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in einem Kernmodul und einem Zusatzmodul.
Im Kernmodul bekommen Sie die Förderung
- in einer Sondierungsphase für potenzielle Verwertungsideen, die auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen, und anschließend
- in einer Machbarkeitsphase für Entwicklungsarbeiten bis zum Proof-of-Principle.
Im Zusatzmodul werden experimentell angelegte Einzelprojekte von Technologietransfereinrichtungen gefördert. Aktuell bestehen für dieses Modul keine Antragsmöglichkeiten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- im Kernmodul für die Sondierungsphase bis zu EUR 100.000 für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten,
- im Kernmodul für die Machbarkeitsphase für Einzelvorhaben bis zu EUR 500.000 und für Verbundprojekte bis zu EUR 1 Million für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.
Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Das Förderverfahren ist je nach Phase ein- oder zweistufig. Das Antragsverfahren ist für die Sondierungsphase zweistufig und für die Machbarkeitsphase einstufig.
Ihren Antrag richten Sie an die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Fristen
- In der ersten Verfahrensstufe im Kernmodul reichen Sie Ihre Projektskizze für die Sondierungsphase jeweils zum 15.2. eines Jahres und bis spätestens 15.2.2026 ein.
- Die Förderanträge für die anschließende Machbarkeitsphase reichen Sie jeweils bis zum 15.5. des Folgejahres und bis spätestens 15.5.2027 ein.
- Förderanträge im Zusatzmodul konnten Sie bis zum 29.5.2020 einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm „Gesundheitsforschung – GO-Bio initial“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- im Kernmodul Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- im Zusatzmodul rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtungen, die einen vertraglich geregelten Zugriff auf das Technologieportfolio mehrerer Hochschulen oder staatlich finanzierter außeruniversitärer Forschungsinstitute haben.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:
- Sie nehmen im Rahmen der Sondierungs- und gegebenenfalls der Machbarkeitsphase an spezifischen Weiterbildungs- und Vernetzungsaktivitäten für die geförderten Vorhaben teil.
- Sie und Ihre Verbundpartner haben Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
- Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Die Sondierungsphase beginnt jeweils zum 1.10. des Einreichungsjahres.