Gesellschaft der Innovationen – Impact Challenge an Hochschulen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Kurztext
Wenn Sie zur Wissensvermittlung im Bereich Sozialer Innovationen oder zum Sozialunternehmertum an Hochschulen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Projekte der anwendungsorientierten Erforschung und Erprobung der Wissensvermittlung im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsangeboten in den Bereichen Soziale Innovationen und Sozialunternehmertum.
Das BMBF fördert Einzelvorhaben an Hochschulen und An-Instituten. Gefördert werden anwendungsorientierte (Methoden-)Entwicklungen sowie die prototypische Umsetzung von Projekten zu hochschulnaher Fort- und Weiterbildung mit den Themenschwerpunkten Soziale Innovationen, Sozialunternehmertum und Gründung sowie zu Hochschulstrukturen. Das BMBF unterstützt zudem ein Querschnittsprojekt außerhalb dieser Förderrichtlinie, welches die Arbeit der verschiedenen Hochschulen koordiniert und vernetzt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 10 Monaten.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtungen können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Sie erhalten pro Projekt normalerweise bis zu EUR 60.000 inklusive Projektpauschale.
Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Förderantrag reichen Sie bei der VDI/VDE Innovation und Technik GmbH ein. Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .
Fristen
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens 7.3.2023.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen sowie
- An-Institute an Hochschulen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie arbeiten mit dem Querschnittsprojekt sowie mit noch zu identifizierenden Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmern zur Kommunikation und mit dem Projektträger des BMBF zusammen.
- Die Ergebnisse Ihres Vorhabens nutzen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die bereits im Rahmen anderer Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden.