Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung oder auch Gebietskörperschaft ein Forschungsprojekt im Bereich der Elektromobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützen Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität.
Sie bekommen die Förderung für Projekte zu folgenden Schwerpunkten:
- Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen,
- Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge,
- Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur,
- Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards,
- Ressourcenverfügbarkeit und Recycling,
- Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre.
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Ihren Antrag stellen Sie im Rahmen von Förderrunden in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen je nach Forschungsschwerpunkt entweder bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH oder dem DLR Projektträger ein.
In den einzelnen Förderrunden können Sie Projektskizzen bis zum 30.4. des Jahres beziehungweise bei separaten Förderaufrufen bis zum darin genannten Stichtag einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie
- Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie sind für die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und materiell gerüstet.
- Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation zur Durchführung des Vorhabens.
- In Ihrem Vorhaben ist die spätere Ergebnisverwertung in Form eines Verwertungsplans vorgesehen.
- Sie schreiben den Verwertungsplan während der Laufzeit jährlich fort.
- Sie passen den Verwertungsplan an die Entwicklung von Technik, Regulierung und Märkten an.
- Sie binden bei Feldversuchen mit Bezug zur Stadtentwicklung grundsätzlich die relevanten Gebietskörperschaften ein.
- Sie und Ihre Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.