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Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Energy, Climate and Environment Health, Justice and Social Welfare Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Organisation im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind und ein neues Elektrofahrzeug kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie beim Kauf neuer rein batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge. Grundlage für die Förderung im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms ist das Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“.

Sie bekommen die Förderung für

  • den Kauf von rein elektrisch betriebenen Neufahrzeugen und
  • die Anschaffung der notwendigen Ladeinfrastruktur (LIS), beispielsweise eine Wallbox.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für den Kauf eines Elektrofahrzeugs

  • auf Grundlage der De-minimis-Verordnung: pauschal EUR 10.000 oder
  • auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung: bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine Unternehmen nach KMU-Definition kann der Zuschuss um 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um 10 Prozent erhöht werden.

Die Höhe des Zuschusses für Ladeinfrastruktur beträgt auf Grundlage der De-minimis-Verordnung für

  • eine Wallbox (AC) bis 22 kW pauschal EUR 1.500,
  • eine Ladesäule (AC) bis 22 kW pauschal EUR 2.500.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein. Nutzen Sie dazu bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Sie können die Förderung des Flottenaustauschprogramms „Sozial & Mobil“ mit dem Förderprogramm zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) kumulieren, sofern dies in der Förderrichtlinie des Umweltbonus in der jeweils geltenden Fassung zugelassen ist. Die förderfähigen Ausgaben vermindern sich dann um den Bundesanteil des Umweltbonus.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen (entsprechend der zum Förderprogramm veröffentlichten Liste der förderfähigen Tätigkeiten ) und
  • Leasinggeber, die an diese Organisationen und Unternehmen Fahrzeuge verleasen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen bis zum 30.9.2024 gekauft und zugelassen werden. Wenn Sie eine Kumulierung mit dem Umweltbonus planen, müssen Sie das geförderte Elektrofahrzeug bis zum 1.9.2023 kaufen.
  • Als Leasinggeber: Sie müssen gekaufte Fahrzeuge für mindestens 2 Jahre an Akteure nach Wirtschaftsklassifikation Q verleasen.
  • Sie müssen das geförderte Elektrofahrzeug hauptsächlich beruflich beziehungsweise betrieblich nutzen, also über 50 Prozent.
  • Sie nutzen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur mindestens 24 Monate (Zweckbindungsfrist).
  • Nicht gefördert werden Antragstellerinnen und Antragsteller, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wurde sowie die Fahrzeugklassen M1–M2 mit einem Netto-Listenpreis von über EUR 65.000.
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12 October 2023