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Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Germany
Community Development Energy, Climate and Environment Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Maßnahmen zur digitalen Transformation der urbanen Mobilität.

Sie erhalten die Förderung für die Entwicklung vielfältiger Dienste und komplexer Anwendungen zur Vernetzung von Verkehrssystemen sowie zur Erhöhung der Effizienz. Im Fokus stehen dabei unter anderem intelligente Verkehrssysteme, in denen die Verkehrsangebote kooperieren und aufeinander abgestimmt sind. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen:

  • Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten, Umweltdaten und Meteorologiedaten,
  • Verkehrsplanung und Verkehrs management ,
  • Automation, Kooperation und Vernetzung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt als Basissatz normalerweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für Kommunen mit einer geringen Finanzkraft kann der Basisfördersatz auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden, etwa für Kommunen, die sich in einem Haushaltssicherungsverfahren befinden.

Die Aufforderung zur Antragstellung erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • deutsche Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten),
  • öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, unter anderem Zweckverbände sowie Landkreise, beziehungsweise „Kreise“ in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein,
  • kommunale Unternehmen sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer deutschen Stadt oder Gemeinde oder eines Landkreises stehen,
  • Verkehrsverbünde, an denen mindestens eine deutsche Stadt, Gemeinde, Landkreis oder mindestens ein kommunales Unternehmen beteiligt sind.

Weitere Voraussetzungen:

  • An Ihrem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse,
  • Die Durchführung Ihrer Maßnahmen ist ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang möglich.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert und Sie legen der Bewilligungsbehörde einen Finanzierungsplan vor.
  • Als Antragstellerin und Antragsteller verfügen Sie über die notwendige fachliche Qualifikation und über ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.
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04 November 2023