Design-Instrumente für souveräne Chipentwicklung mit Open-Source (DE:Sign)
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Kurztext
Wenn Sie Entwurfswerkzeuge und -methoden sowie innovative Chipdesigns mit einem Schwerpunkt auf quelloffenen Ansätzen für neue Mikroelektronik erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr industrie- oder wissenschaftsgetriebenes vorwettbewerbliches Vorhaben, das auf neue, quelloffene Designinstrumente und -methoden wie auch Chipdesigns abzielt.
Gefördert werden Ihre Arbeiten, wenn Sie idealerweise und sofern möglich eine durchgängige parallele Hardware-Entwicklung vom Design bis zum fertigen Chip demonstrieren können:
- quelloffene EDA-Werkzeuge, PDKs und IP-Bibliotheken zur Vervollständigung und Stärkung der Werkzeugkette:
- Entwicklung quelloffener oder technologieoffener EDA-Werkzeuge und Werkzeugkomponenten einschließlich Entwurfs-, Simulations- und Verifikationswerkzeuge,
- Erforschung von Prozessen für den Aufbau und die Validierung von Schaltungs-IP, Neu- oder Weiterentwicklung von IP-Blöcken, Modularität von IP-Bibliotheken,
- Entwicklung von PDKs mit offenen Standards, Zugang zu quelloffenen PDKs für ausgewählte Fertigungstechnologien.
- Entwicklung neuer (quelloffener) Entwurfsmethodik:
- Entwicklung von domänenspezifischen Hardware-Beschreibungssprachen und Werkzeugen zur HDL ( hardware description language )-basierten Schaltungssynthese,
- Entwicklung von neuen Simulationsmethoden für die Validierung,
- Entwicklung von neuartigen Methoden für die formale Verifikation,
- Ansätze zur Integration von Algorithmen der Künstlichen Intelligenz beziehungsweise des maschinellen Lernens in EDA-Werkzeugketten,
- offene Standardisierung von Schnittstellen im Designprozess, Entwicklung von Methoden zur Einbindung von IP-Bibliotheken in eine Schaltungsentwicklungsumgebung beziehungsweise Fertigungstechnologie, Entwicklung von Methoden zur Einbindung von (offenen) PDKs in (quelloffene) EDA-Werkzeuge,
- Entwicklung von Methoden zur automatisierten Synthese und/oder zur Simulation und Validierung des Hardwareentwurfs ( Continuous Integration/Continuous Deployment, Unit Tests et cetera),
- Methoden und Konzepte für die Umsetzung des Hardware-Software-Co-Designs .
- neuartige Chipdesigns einschließlich neuer Ansätze für Architekturen und Topologien auf der Basis von quelloffenen EDA-Werkzeugen, PDKs und IP im Rahmen von Designprojekten mit der Erbringung des Nachweises der Machbarkeit in Form eines klassischen Hardware-Demonstrators oder eines virtuellen Demonstrators mit Elektronikhardware-Bezug.
- Entwicklung und Erforschung von Entwurfswerkzeugen, PDKs und IP für neuartige Technologien.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze spätestens zum 31.7.23 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihre Forschungs- und Entwicklungssaufgaben und -ziele übertreffen den Stand der Technik deutlich.
- Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet und weist eine große Breitenwirksamkeit auf.
- Sie bereiten den Transfer der Ergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung zielgerichtet und effizient vor.
- Sie nutzen die Ergebnisse, die über Quelloffenheit hinausgehen, nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.