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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Summary
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For profit
Germany
Energy, Climate and Environment Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie in die energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneffizienz führen, insbesondere Optimierungen von Produktionsprozessen und Optimierungen der Prozessführung oder des Verfahrens
  • Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer anstelle fossiler Energieträger
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus
    • Solarkollektoranlagen,
    • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
    • Wärmepumpen
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater.

Die Fördermittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren verteilt. Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz, das heißt die Projekte mit der höchsten jährlichen CO2-Einsparung je Fördereuro.

Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragsstellende entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Maßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Zu bedenken ist: Je höher die durch eine Maßnahme erzielte CO2-Einsparung im Vergleich zur beantragten Fördersumme, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb. Die maximale Förderung pro Vorhaben liegt bei EUR 15 Millionen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein. Der Projektträger bewertet die eingehenden Projektskizzen. Positiv bewertete Projektskizzen werden zum Wettbewerb zugelassen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Es wird empfohlen, vor der Planung und Durchführung von Maßnahmen eine Energie- und Ressourceneffizienzberatung mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste durchzuführen.

Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen und Budget vorgesehen. Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget um 50 Prozent überzeichnet, kann die Runde vorzeitig beendet werden.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird,
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen,

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die geförderte Investitionsmaßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
  • Um an dem Förderwettbewerb teilnehmen zu können, muss die energiebezogene beziehungsweise ressourcenbezogene Amortisationszeit (ohne Förderung) mindestens 4 Jahre betragen.
  • Der Zeitraum zur betriebsbereiten Umsetzung Ihres Vorhabens beträgt normalerweise 36 Monate nach erfolgtem Zuwendungsbescheid.
  • Das Vorhaben muss in einem Einsparkonzept dargestellt werden, das von qualifizierten Energieexpertinnen oder Energieexperten erstellt wurde. Unternehmen, die über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, können das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellen.
  • Für Vorhaben im Rahmen eines Contractings muss ein separater Contractingvertrag geschlossen werden.
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04 November 2023