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Biodiversität und menschliche Gesundheit – Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Germany
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie zur Biodiversität und menschlichen Gesundheit forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr interdisziplinäres Forschungsprojekt zu Biodiversität und menschlicher Gesundheit, wenn Sie Natur-, Gesundheits- und Geisteswissenschaften einbeziehen, beispielsweise aus den Bereichen Ökologie, Ökotoxikologie, Psychologie, Medizin und ­ Public Health , Sozial- und Gesellschaftsforschung sowie Stadt- und Regionalplanung.

Gefördert werden Vorhaben in 2 Phasen. In der 1. Phase werden Einzelvorhaben und in der 2. Förderphase Verbundvorhaben gefördert. Mit dem Projekt müssen Sie neue Erkenntnisse hinsichtlich der Wirkzusammenhänge zwischen Biodiversität und menschlicher Gesundheit liefern oder Konzepte für die Entwicklung gesundheitsfördernder Biodiversitätsinterventionen entwickeln und umsetzen. Ihr Projekt kann ein oder mehrere der folgenden Themenfelder adressieren:

  • Integrität von Gewässer- oder Bodenökosystemen,
  • Gesundheitsgefahren durch Zoonosen,
  • Agrobiodiversität,
  • nicht übertragbare Krankheiten,
  • Stadt- und Landschaftsentwicklung,
  • psychische Erkrankungen und Resilienz.

Die beiden Förderphasen bauen aufeinander auf. In der 1. Phase können Sie ein geeignetes Verbundprojekt aus Wissenschaft und Praxis zusammenstellen und darüber hinaus ein gemeinsames Konzept erarbeiten. Die besten Konzepte aus der 1. Phase können ihre Ideen in der 2. Phase umsetzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für meistens 12 Monate in der 1. Phase und für bis zu 3 Jahre in der 2. Phase.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung sowie Kommune oder eingetragener Verein können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • In der 1. Phase erhalten Sie meistens bis zu EUR 100.000 je Projekt.

Ihren Antrag stellen Sie in einem einstufigen Verfahren. Für jede Phase stellen Sie gesondert Ihren Antrag bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .

Eligibility

Fristen

Ihren Antrag für die 1. Phase reichen Sie bitte bis spätestens 16.11.2022 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind in

  • Phase 1: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Phase 2: Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und gesellschaftliche Organisationen wie beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz.
  • Sie arbeiten als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Praxispartnerinnen und Praxispartnern zusammen.
  • Sie binden in der 1. Phase mindestens eine Partnerin oder einen Partner aus der Praxis in das Projekt ein.
  • In der 2. Phase übernehmen Praxispartnerinnen oder Praxispartner eine tragende Rolle mit eigenen Arbeitspaketen und Sie binden mindestens einen relevanten Stakeholder als Partnerin oder Partner aus der Praxis ein.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
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19 April 2023