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Beratungsgutschein „Transformation Automobilwirtschaft“

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Baden-Württemberg
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development
Research, Development and Innovation Social Sciences
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes eine Beratung zur Entwicklung einer Strategie im Zusammenhang mit der Transformation der Automobilwirtschaft und auch in Kombination mit den Herausforderungen zur Bewältigung der Corona-Krise in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 10.000 bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes, wenn Sie sich im Zusammenhang mit der Transformation der Automobilwirtschaft und auch in Kombination mit den Herausforderungen rund um die Corona-Krise strategisch beraten lassen möchten.

Sie bekommen einen Gutschein für Beratungen vor allem zu folgenden Themen:

  • Strategieberatung,
  • Diversifizierung,
  • Geschäftsmodellentwicklung,
  • Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen,
  • Produktentwicklung,
  • Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse, Produkte,
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche),
  • Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung,
  • Krisenmanagement im Rahmen von COVID-19,
  • Change-Management,
  • Data Analytics,
  • technologische Entwicklungen/Trends.

Diese Beratungsthemen werden in folgenden organisatorischen Bereichen im Unternehmen behandelt:

  • strategische Unternehmensausrichtung,
  • strategische Umsetzungsbegleitung sowie
  • strategische Personal- und Qualifizierungsplanung.

Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss (Beratungsgutschein).

Die Höhe des Beratungsgutschein beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch höchstens EUR 10.000 pro Unternehmen. Sie können einen Beratungsgutschein in den organisatorischen Bereichen „strategische Unternehmensausrichtung“, „strategische Umsetzungsbegleitung“ und „strategische Personal- und Qualifizierungsplanung“ jeweils nur einmal in Anspruch nehmen. Sie bekommen die Förderung für bis zu 10 Beratertage. Der Tageshöchstsatz der Beraterin und des Beraters beträgt EUR 1.250.

Die Landeslotsenstelle Transformationswissen BW steht Ihnen für fachliche Fragen und ein Erstgespräch zur Verfügung.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über ein Antragsportal und postalisch bei dem vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Geschäftsstelle Stuttgart ein.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 30.11.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als mittelständisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe, wenn Sie Ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben und nicht mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen einen Dienstleister beauftragen, der

  • Ihre Beratung in Baden-Württemberg durchführt,
  • seinen Sitz in Baden-Württemberg hat,
  • über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Umfeld der Automobilwirtschaft und/oder dem Maschinen- und Anlagenbau (idealerweise im Mittelstand) und mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Beratung verfügt,
  • bei der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW, c/o e-mobil BW gelistet ist.

Sie dürfen erst dann verbindliche Verträge abschließen beziehungsweise Aufträge erteilen, wenn Sie den Beratungsgutschein bekommen haben.

Sie bekommen keine Förderung für

  • Beratungen durch Betriebsangehörige,
  • Beratungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten oder Dienstleistungen vom Beratungsunternehmen stehen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen,

  • an denen eingetragene Vereine, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sind,
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
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04 November 2023