Ausbildungscluster 4.0 in den Braunkohleregionen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Kurztext
Wenn Sie in den Braunkohleregionen Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier Modelle in der Berufsbildung zur Fachkräftesicherung erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei der modellhaften Erprobung von branchenspezifischen Zusammenschlüssen in der Berufsbildung in den Braunkohleregionen Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier.
Sie erhalten die Förderung für
- die Bildung von Ausbildungsclustern 4.0 zur Koordination, Beratung und Unterstützung passgenauer Angebote für Unternehmen und Auszubildende,
- Imagekampagnen für zu besetzende Ausbildungsplätze,
- Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beim Ausbildungsmarketing, bei der Einstellung von Auszubildenden sowie bei der Vermittlung digitaler und nachhaltiger Ausbildungsinhalte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Projektlaufzeit von 3,5 Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Als mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU oder für Ausbildungsmaßnahmen für benachteiligte Personen beziehungsweise für Menschen mit Behinderungen bekommen Sie bis zu 60 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Als kleines Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erhalten Sie bis zu 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Pro Cluster beträgt die maximale Förderhöhe EUR 1,96 Millionen.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie vor Beginn der Maßnahme Ihre Projektskizze bei dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie bis zum 13.11.2023 Ihre Projektskizze ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen, Innungen und Kammern,
- private und kommunale Bildungsträger,
- überbetriebliche Berufsbildungsstätten und außerbetriebliche Weiterbildungsstätten,
- Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsfördergesellschaften und wirtschaftsnahe Einrichtungen
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in den Braunkohleregionen der Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen.
Bei Verbundprojekten mit Beteiligten aus den Braunkohleregionen können Betriebsstätte oder Niederlassung auch außerhalb der Braunkohleregionen liegen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ein Cluster muss aus mindestens 5 Unternehmen und weiteren Akteuren der Branche bestehen.
- Als Cluster müssen Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.
- Sie müssen mit den in Ihrer Region eingesetzten Beraterinnen und Beratern der BMWK-Förderprogramme „Passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“, mit den regionalen Unterstützungsstrukturen der Verbundausbildung sowie mit Ihrer örtlichen Arbeitsagentur zusammenarbeiten.
- Die Gesamtfinanzierung Ihre Projekts muss sichergestellt sein und die Antragstellenden müssen über einschlägige Qualifikationen verfügen.
- Alle Beteiligten müssen personell und materiell in der Lage sein, das Projekt durchzuführen.