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Gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprogramm "Aktives und unterstütztes Leben" (AuL)

VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
Germany
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Die Europäische Union beteiligt sich an der Durchführung eines gemeinsamen Forschungsprogramms europäischer Staaten, das die Lebensqualität älterer Menschen durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien verbessern soll.

Volltext

Die Durchführung des Programms „Aktives und unterstütztes Leben“ dient hauptsächlich der Unterstützung marktorientierter Forschungs- und Innovationsprojekte für ein aktives und gesundes Altern. Die Projekte sollen auch den Nachweis erbringen, dass ihre Ergebnisse in einem realistischen Zeitrahmen genutzt werden können.

Ziele des Programms sind

  • die Förderung von innovativen, durch Informations- und Kommunikationstechnik gestützten Produkten und Diensten für ein aktives und gesundes Altern im eigenen Heim, in der Gemeinschaft und am Arbeitsplatz,
  • die Förderung der Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnik-Komponenten, die zur Unabhängigkeit älterer Menschen beitragen und deren soziale Isolation verringern,
  • die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer kritischen Masse im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation in Bezug auf Technologien und Dienste für ein aktives und gesundes Altern,
  • die Entwicklung von kostengünstigen, leicht zugänglichen und gegebenenfalls energieeffizienten Lösungen, die unterschiedlichen sozialen Ansprüchen, sozioökonomischen Faktoren, geschlechtsspezifischen Aspekten und rechtlichen Voraussetzungen gerecht werden. Diese Lösungen sollen die Privatsphäre und Würde älterer Menschen wahren. Gegebenenfalls sollen sie auch den Zugang zu Dienstleistungen in ländlichen Gebieten und Randgebieten erleichtern sowie anderen Bevölkerungsgruppen, beispielsweise Menschen mit Behinderungen, zugutekommen.

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Finanzhilfen. Andere Formen wie Preisgelder, vorkommerzielle Auftragsvergabe oder Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen sind ebenfalls möglich.

Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie gegebenenfalls weitere geeignete Organisationen aus den Teilnehmerländern des Programms.

Derzeit nehmen die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern sowie Kanada, Norwegen, die Schweiz und Taiwan an dem Programm teil. Die Teilnahme weiterer Staaten ist möglich.

Organisationen aus nicht teilnehmenden Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen an den Projekten teilnehmen, jedoch keine Förderung erhalten.

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20 April 2023