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Neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik

VDI Technologiezentrum GmbH

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre industriegeführten, risikoreichen und vorwettbewerblichen Verbundprojekte zu neuen, marktfähigen medizintechnischen Therapielösungen.

Gefördert werden neben wissenschaftlich-technologischen Fragestellungen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien. Folgende Themenfelder können beispielsweise Gegenstand Ihres Projekts sein:

  • Ersatz von Pharmazeutika: medizintechnische Lösungen, die bestehende medikamentöse Therapien durch einen Eingriff oder ein Medizinprodukt ersetzen beziehungsweise die Dosierung von Arzneimitteln dauerhaft deutlich reduzieren.
  • Schonendere Interventionen: Dies kann das Reduzieren von Traumata, ein deutlich verbessertes Ergebnis bei möglichst reduzierter Invasivität, eine erhöhte Sicherheit von Eingriffen sowie die Verkürzung von Operationszeiten und Anschlussmaßnahmen sowie des Heilungsverlaufs beinhalten.
  • Ersatz von Operationen: Durch ein nicht-operatives Vorgehen sollen Operationen vermieden werden und damit das Komplikationsrisiko erheblich gesenkt werden, zum Beispiel mittels perkutaner Verfahren.
  • Neuartige Therapieverfahren: Durch erhebliche Fortschritte methodischer Art oder erstmalige Kombination von Ansätzen sollen verbesserte Therapien ermöglicht werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze spätestens zum 31.8.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie übertreffen mit Ihrem Projekt den Versorgungsstandard deutlich.
  • Ihr Verbundprojekt ist entlang der Wertschöpfungskette strukturiert.
  • Sie können das Versorgungs-, Erstattungs- und Verwertungsszenario der Produktinnovation nachvollziehbar beschreiben.
  • Ihre koordinierende Partnerin oder Ihr koordinierender Partner des Verbundes ist ein Unternehmen, welches die Hauptverwertung übernimmt.
  • Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz nutzen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
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04 September 2023