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KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

VDI Technologiezentrum GmbH

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
Germany
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie risikoreiche und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines und mittleres sowie mittelständisches Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben in den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie. Sie können die Förderung als KMU für Ihr Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Sie können themenübergreifend beispielhaft folgende Fragestellungen einbeziehen:

  • Photonik in der Produktion,
  • optische Messtechnik und Sensorik,
  • optische Komponenten und Systeme,
  • Beleuchtungs- und Displaytechnologie,
  • organische Elektronik,
  • Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften,
  • Photonik für die Kommunikation,
  • Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien,
  • Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung,
  • Quantentechnologien für Simulation und Computing,
  • Quantentechnologien für Kommunikation.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von meistens bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizzen bei der VDI Technologiezentrum GmbH einreichen.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
  • Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die Ergebnisse nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionen

sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
  • Unternehmen.
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04 November 2023