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KMU-innovativ: Medizintechnik

VDI Technologiezentrum GmbH

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der Medizintechnik forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines und mittleres sowie mittelständisches Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben im Bereich der Medizintechnik. Das BMBF unterstützt im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Klinikeinrichtungen.

Es werden insbesondere folgende Projekte gefördert:

  • Verbundprojekte mehrerer KMU und/oder mittelständischer Unternehmen, die die gemeinschaftliche Verwertung einer medizintechnischen Lösung anstreben,
  • Verbundprojekte, die die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung legen,
  • Verbundprojekte, die die zwischenbetriebliche Wertschöpfungskette möglichst durchgängig abbilden, sowie
  • anspruchsvolle Einzelprojekte von Unternehmen mit Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Medizintechnik.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von meistens bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Die maximale Verbundförderquote umfasst 65 Prozent Ihrer Gesamtkosten beziehungsweise der gesamten Ausgaben.

Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizzen beim VDI Technologiezentrum einreichen.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und beteiligt die gewerbliche Wirtschaft.
  • Sie binden Anwender aus der Gesundheitsversorgung entsprechend der Nähe zur klinischen Anwendung aktiv ein.
  • Im Verbundprojekt erbringen die beteiligten Unternehmen den überwiegenden Anteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionen

sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
  • Klinikeinrichtungen.
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04 November 2023