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KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

VDI Technologiezentrum GmbH

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
Germany
Research, Development and Innovation Social Sciences
Overview

Kurztext

Wenn Sie zu neuem Material forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung bei risikoreichen industriellen Forschungsvorhaben und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der Materialforschung.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die auf Anwendungen in den folgenden Bereichen ausgerichtet sind:

  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität,
  • Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur,
  • Materialien für die Sensorik, Aktorik beziehunsweise Mess- und Regeltechnik,
  • Materialien für die Energietechnik,
  • nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien,
  • Materialien für Mobilität und Transport.

Möglich sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Einzelvorhaben sowie Verbundvohaben von KMU mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen. Allianzen mit Großunternehmen, die als assoziierte Partner das Projekt unterstützen, sind ausdrücklich erwünscht.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 2 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen. Für die Themenbereiche „Materialien für Gesundheit und Lebensqualität“, „Materialien für zukünftige Bausysteme“ sowie „Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik“ ist das die VDI Technologiezentrum GmbH und für die Themenfelder „Materialien für die Energietechnik“, „Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien“ sowie „Materialien für Mobilität und Transport“ der Projektträger Jülich (PtJ).

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. eines Jahres. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von EUR 100 Millionen nicht überschreiten,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben legt den technologischen Fokus grundsätzlich auf den Bereich der Materialentwicklung und kann einen Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten.
  • Ihr Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und übertrifft den Stand der Technik signifikant.
  • Das Projekt muss durch ein KMU beziehungsweise durch ein mittelständisches Unternehmen koordiniert werden.
  • Sie führen das Vorhaben in Deutschland durch und verwerten die Ergebnisse vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Themen aus den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika sind von der Förderung ausgeschlossen.
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04 November 2023