KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit
VDI Technologiezentrum GmbH
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an einem innovativen Projekt im Bereich der Sicherheit forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU. Im Fokus der Förderung stehen technologieübergreifende und anwendungsbezogene Verbundprojekte im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung.
Sie erhalten den Zuschuss für Verbundprojekte mit mindestens 2 Projektpartnern zum Beispiel zu folgenden Themen:
- Schutz und Rettung von Menschen, nicht polizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz,
- Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
- Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr,
- technologische Entwicklungen für zukünftige Sicherheitslösungen, zum Beispiel im Bereich Anlagensicherheit, Robotik oder zur Detektion von Gefahrstoffen,
- Sicherheitslösungen für sich wandelnde Gesellschaften, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen und Organisationskonzepte,
- Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel digitale Lehr- und Lernmethoden oder moderne Übungs- und Simulationstechnologien.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von meistens bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Sicherheitsforschung einreichen.
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
- Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und geht über den Stand der Technik hinaus.
- Ihrem Projekt liegt ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
sowie im Rahmen von Verbundprojekten mit einem oder mehreren KMU auch
- Endnutzer,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Behörden und
- Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.