Forschung für die zivile Sicherheit – Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit
VDI Technologiezentrum GmbH
Kurztext
Wenn Sie mit einem Verbundprojekt innovative Ergebnisse aus der „Forschung für zivile Sicherheit“ als einsatztaugliche Lösungen in die Praxis übertragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Projekte, die an innovative und praxisrelevante Forschungsergebnisse aus dem Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ anknüpfen und als einsatztaugliche Lösung an die Anforderungen der Anwender anpassen.
Sie bekommen die Förderung für Verbundprojekte zum Technologie- und Wissenstransfer.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Sie reichen Ihre Projektskizze bis zum 31.12.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm „Forschung für die zivile Sicherheit – Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sowie
- Anwender, zum Beispiel Behörden, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Sicherheits- und Einsatzkräfte oder Unternehmen der betroffenen Bereiche.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:
- Ihr Innovationsprojekt baut auf ein Projekt auf, das im Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ eine Förderung erhalten hat. Die Projekte überschneiden sich zeitlich nicht.
- Es besteht neuer, erheblicher Forschungsbedarf, der zwingend erforderlich ist, um das ursprünglich angestrebte Forschungsergebnis in die Praxis zu überführen.
- Ihr Vorhaben hat einen besonders hohen Innovationsgrad und eine sehr große Praxisrelevanz.
- Es besteht erheblicher Bedarf und deutliches Interesse bei den Anwendern.
- Die Validierung der angestrebten Lösungen ist ersichtlich, beispielsweise als Einsatzdemonstrator, neues System, Verfahren oder Konzept.
- Die validierten Lösungen haben eine realistische Vermarktungsperspektive.
- Das Verbundprojekt hat mindestens 3 Projektpartner. Darunter befinden sich mindestens ein Anwender der innovativen Forschungsergebnisse, eine Forschungseinrichtung und ein geeigneter Systemanbieter oder vergleichbarer Leistungserbringer.
Als Antragsteller sollten Sie prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.