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Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen – Quantum Futur

VDI Technologiezentrum GmbH

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Summary
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31 January 2023
31 January 2024
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R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Rahmen einer Nachwuchsgruppe Fragestellungen der Quantentechnologien erforschen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsprojekte exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die relevante Fragestellungen der Quantentechnologien bearbeiten.

Das BMBF fördert Einzelvorhaben, die eine akademische Nachwuchsgruppe mit der Ausbildung von Forschungsschwerpunkten in bestehenden Kooperationsnetzwerken aufbauen und Forschungszweige in Institution und Netzwerk synergetisch ergänzen. Die zu etablierende Nachwuchsgruppe soll dabei das wissenschaftliche Profil der jeweiligen Institution im Schwerpunkt „Quantentechnologien“ abrunden und bestehende Schwerpunkte exzellent ergänzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Nach 3 Jahren ist eine Meilensteinprüfung vorgesehen. Im Anschluss daran wird über die Fortführung entschieden.

  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis zum 31.1. eines Jahres (spätestens zum 31.1.2026) bei dem Projektträger VDI-Technologiezentrum GmbH ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihre Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachweisen.
  • Die Promotionsprüfung Ihrer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler soll bei Einreichen der Skizze mindestens 2 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
  • Ihr Projekt ist anwendungsorientiert beziehungsweise eine spätere wirtschaftliche Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist gegeben.
  • Als aufnehmende Einrichtung der Nachwuchsgruppe stellen Sie alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützen die Leitung der Nachwuchsgruppe in allen projektbezogenen Belangen.
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04 November 2023