Angewandte Quantenwissenschaft (QuantERA Call 2023)
VDI Technologiezentrum GmbH
Kurztext
Wenn Sie im Bereich der angewandten Quantenwissenschaft forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte in der angewandten Quantenwissenschaft.
Gefördert werden vorwettbewerbliche transnationale Verbundvorhaben, die bekannte Quanteneffekte und etablierte Konzepte aus der Quantenwissenschaft in technologische Anwendungen übersetzen, beispielsweise in den folgenden Bereichen:
- Quantenkommunikation,
- Quantensimulation,
- Quantencomputing ,
- Quanteninformationswissenschaften,
- Quantenmetrologie, Sensorik und Bildgebung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Als deutsche Partnerin oder deutscher Partner erhalten Sie mindestens EUR 100.000 über die gesamte Laufzeit des Projekts.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektvorschläge („ proposals “) elektronisch auf der QuantERA-Internetseite von dem Verbundkoordinator im Namen des gesamten Verbundes einzureichen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihren Projektvorschlag spätestens zum 11.5.2023, 17:00 Uhr (MEZ) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet und steht im Einklang mit den transnationalen QuantERA-Beteiligungsregeln.
- An dem Verbundvorhaben beteiligen sich mindestens 3 förderfähige Partnerinnen und Partner aus mindestens 3 der beteiligten Länder.
- Ihr Verbund ist transnational ausgewogen und es ist mindestens ein Unternehmen aus Deutschland oder einem anderen der teilnehmenden Länder beteiligt.
- Ein Plan für die spätere Anwendung und/oder die zukünftige kommerzielle Nutzung der erwarteten Ergebnisse ist vorhanden.
- Sie können den Zusatznutzen durch die transnationale Zusammenarbeit nachweisen.
- Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.