Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Umweltkontor Nord
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, die dazu beitragen, Ökosysteme zu schützen und das Umweltbewusstsein zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung unterstützt Sie bei Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Projekten im Sinne der Agenda 21.
Die Förderung erhalten Sie für
- planerische Vorbereitung,
- die Durchführung des Projektes mit den projektbezogenen Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten,
- pauschale Verwaltungskosten bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten,
- vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
- die konzeptionelle Projektbegleitung,
- die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle,
- die Dokumentation der Ergebnisse.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und/oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine angemessene Eigenbeteiligung gewährleisten.
- Sie müssen mit Ihrem Vorhaben innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung beginnen. Die Laufzeit des Vorhabens soll 36 Monate nicht überschreiten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie andere Maßnahmen, zu deren Durchführung eine konkretisierte Rechtspflicht besteht,
- die regelmäßige Förderung von Einrichtungen (sogenannte institutionelle Förderung),
- selbstständige Fachgutachten, Untersuchungen und Studien ohne unmittelbaren Projektbezug,
- laufende Kosten nach Projektabschluss,
- Projekte, die überwiegend Ihrer Selbstdarstellung dienen.