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Modernitätsfonds (mFUND)

TÜV Rheinland Consulting, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Community Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie zur Nutzung und Vernetzung digitaler Daten forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 3 Millionen erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die anwendungsbezogen sind und auf eine breite Nutzung und intelligente Vernetzung von Daten in innovativen und fortschrittlichen Anwendungen aus dem Ressortbereich des BMDV abzielen.

Sie erhalten den Zuschuss aus dem Modernitätsfonds (mFUND) für Einzel- und Verbundprojekte der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung und für Durchführbarkeitsstudien. Dafür gibt es 2 Förderlinien:

  • Förderlinie 1: kleine Forschungsprojekte, Vorstudien sowie Ausarbeitung von Projektvorschlägen,
  • Förderlinie 2: angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung.

Von den Förderlinien unabhängig können Sie im Rahmen eines Moduls für Mikroprojekte Anträge einreichen.

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind

  • Datenzugang: Erschließung und Nutzbarmachung von bestehenden und zukünftigen Daten,
  • datenbasierte Anwendungen: Entwicklung neuer Lösungsansätze und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen auf Basis von Daten aus dem Kontext des BMDV,
  • Daten-Governance: Erforschung der Voraussetzungen und Implikationen von Datenzugang und datenbasierten Anwendungen.

Von den Förderlinien unabhängig gibt es ein Modul für Mikroprojekte. Mikroprojekte werden im Rahmen gesonderter Förderaufrufe gefördert

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in folgender Höhe:

  • in Förderlinie 1 maximal EUR 200.000 für bis zu 24 Monate,
  • in Förderlinie 2 maximal EUR 3 Millionen für bis zu 3 Jahre.

Zu den Förderlinien werden separate Förderaufrufe veröffentlicht.

Bitte beachten Sie die Bemessungsgrundlage und Förderquoten:

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule und Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen des Bundes und der Länder,
  • Gebietskörperschaften,
  • Stiftungen,
  • Vereine sowie
  • rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.

Im Rahmen von Aufrufen mit der Möglichkeit der Weiterleitung von Fördermitteln sind als Letztempfänger auch Privatpersonen und Personengesellschaften antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen einen Sitz in Deutschland.
  • Sie haben die notwendigen Qualifikationen und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • An Ihrem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Ihr Vorhaben besitzt einen hohen Innovationsgrad und ist mit einem hohen technischen und/oder wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Sie unterstützen die programmbegleitende übergeordnete Informations- und Kommunikationsarbeit.
  • Die Partner eines Verbundvorhabens
    • benennen einen Koordinator, der dem Projektträger und der Bewilligungsbehörde in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient, und
    • regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts, Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

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04 November 2023