Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien – Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
TÜV Rheinland Consulting GmbH
Kurztext
Wenn Sie Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben zu neuen Fahrzeugtechnologien durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Fahrzeug- und Systemtechnologien.
Gefördert werden technologische Lösungsansätze in 3 Programmsäulen:
- „Automatisiertes Fahren“ inklusive Schienenverkehr,
- „Innovative Fahrzeuge“, dies bedeutet: Förderung von Antriebskonzepten für sämtliche Fahrzeugtypen in einem technologieoffenen Ansatz,
- „Systemtechnologien“, die sich auf die gesamte Fahrzeugindustrie mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten fokussieren:
- Wertschöpfung und digitale Transformation,
- Mobilität und Verkehr,
- Produktion und Logistik.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Sie können Ihre Projektskizzen jederzeit bei dem Projektträger einreichen.
Das BMWK veröffentlicht zudem begleitende Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten. Zur Umsetzung der Maßnahme 35c des Konjunkturprogramms „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat das BMWK mehrere Bekanntmachungen veröffentlicht. Informationen erhalten Sie unter den weiterführenden Links.
- Modernisierung der Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz (Modul a),
- neue, innovative Produkte als Schlüssel für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft im Rahmen des Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (Modul b), sowie
- gemeinsame Lösungen finden, regionale Innovationscluster aufbauen (Modul c).
Für die Erstellung Ihres Förderantrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- Forschungseinrichtungen,
- Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände,
- Bildungsträger,
- Gebietskörperschaften,
- Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie verfügen über die notwendigen fachlichen Qualifikationen und stellen ausreichend Kapazitäten für die Durchführung des Projekts zur Verfügung.
- Zudem muss Ihr Vorhaben
- die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme stärken,
- den Stand der Technik fortentwickeln,
- mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein,
- hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes liegen.