Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen
TÜV Rheinland Consulting GmbH
Kurztext
Wenn Sie Investitionen zur nachhaltigen Modernisierung der Küstenschifffahrt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen an Küstenschiffen.
Eine Förderung erhalten Sie
- für die Motorenmodernisierung. Dies bedeutet, Sie investieren in Motoren, die im Vergleich zu herkömmlichen Dieselmotoren emissionsärmer sind und bei Küstenschiffen mit Gasmotor auch in das zugehörige Gaslagerungs- und -versorgungssystem,
- für Maßnahmen zur Schadstoffminderung und
- für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- emissionsärmere Motoren, Gasmotoren sowie Maßnahmen zur Minderung von Schadstoffen 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bei kleinen Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Union wird die Förderquote um 20 Prozentpunkte erhöht, bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag können Sie auf der Grundlage von separat veröffentlichten Förderaufrufen stellen. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme an die TÜV Rheinland Consulting GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Person in Privatrechtsform, die Eigentümerin oder Eigentümer eines Küstenschiffes sind. Das Schiff muss in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen sein und eine förderfähige Flagge führen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie nutzen das Schiff als Handelsschiff beziehungsweise gewerblich als Arbeitsschiff und Wasserfahrzeug.
- Sie nutzen das Küstenschiff mit der finanziell geförderten Ausrüstung gewerblich für die Schifffahrt mindestens 5 Jahre nach Einbau beziehungsweise Austausch (Zweckbindungsfrist).
- Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.
- Sie haben mit dem Vorhaben vor der Bewilligung der Zuwendung nicht begonnen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge der Fischerei, Traditionsschiffe, Sportboote sowie Staatsschiffe, die zu hoheitlichen Zwecken eingesetzt werden.