Förderprogramm kulturelle Leitungskräfte
Thüringer Staatskanzlei
Kurztext
Wenn Sie Arbeitsplätze im Kulturbereich schaffen und dadurch ein landesweites Netz zum Erhalt und Ausbau der kulturellen Vielfalt sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Thüringen unterstützt Sie als kultureller Verband oder als Träger freier Kulturarbeit bei der Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse.
Die Förderung erhalten Sie für Personalausgaben bei der Beschäftigung von kulturellen Leitungskräften.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Vergütung für die Personalstelle beträgt
- im Jahr 2021 monatlich EUR 3.200,
- im Jahr 2022 monatlich EUR 3.280,
- im Jahr 2023 monatlich EUR 3.360
bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. für das folgende Jahr bei der Thüringer Staatskanzlei – Abteilung Kultur und Kunst.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts, die Träger freier Kulturarbeit sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- als kultureller Verband mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung tätig sein oder als sonstiger Träger freier Kulturarbeit kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen,
- Ihren Sitz in Thüringen haben oder Ihre Tätigkeit überwiegend im Freistaat entfalten,
- eine kulturelle Leitungskraft mit gründlichen Fachkenntnissen und mehrjähriger Leitungserfahrung einstellen,
- einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit abschließen.
Bei einer Maßnahme mit vorrangig örtlichem Bezug muss sich die Kommune angemessen beteiligen.