Förderprogramm jugendkulturelle Fachkräfte
Thüringer Staatskanzlei
Kurztext
Wenn Sie Arbeitsplätze in der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit schaffen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie als kultureller Verband mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung oder als Träger freier Kulturarbeit, der kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführt, Fachkräfte im jugendkulturellen Bereich beschäftigen.
Die Förderung erhalten Sie für Personalausgaben bei der Beschäftigung von jugendkulturellen Fachkräften in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt monatlich
- im Jahr 2021 EUR 1.900 ,
- im Jahr 2022 EUR 1.950 und
- im Jahr 2023 EUR 2.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. für das folgende Jahr bei der Thüringer Staatskanzlei – Abteilung Kultur und Kunst.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts, die Träger freier Jugendkulturarbeit sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- Ihren Sitz in Thüringen haben oder Ihre Tätigkeit überwiegend im Land entfalten,
- eine Fachkraft mit gründlichen Fachkenntnisse einstellen,
- mit der Fachkraft ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, möglichst in Vollzeit, abschließen.