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Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

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Summary
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For profit
Thüringen
Education, Skills Building and Training
Overview

Kurztext

Wenn Sie Ausbildungswillige aus Ländern außerhalb der EU für Ihr Unternehmen gewinnen wollen, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Anwerbung von Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) für den hiesigen Arbeitsmarkt.

Sie erhalten die Förderung für die

  • Anwerbung von Personen aus Drittstaaten, die eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen beginnen und zu diesem Zeitpunkt über B2-Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen und
  • Anwerbung von ausbildungswilligen Personen aus Drittstaaten sowie deren Sprachausbildung bis zum Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Deutsch.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für die

  • Anwerbung von Personen mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 EUR 1.000 je Person und
  • Anwerbung von Personen und deren Sprachausbildung zum B2-Niveau EUR 4.000 je Person.

Richten Sie bitte Ihren Förderantrag formgebunden vor Beginn der Maßnahme an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für die Anwerbung müssen Sie einen Dienstleister beauftragen, der von einer Thüringer Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) anerkannt ist, soweit diese die Leistung nicht selbst erbringt.
  • Die Anwerbung und Sprachausbildung muss im Ausland erfolgen.
  • Sie müssen die Personen in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Beruf in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.
  • Sie müssen die Personen in Thüringen ausbilden.
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04 November 2023